Vermögensnachfolge und Nachlassverwaltung klar regeln

Wer ein Testament errichtet, hat klare Ziele vor Augen und möchte, dass diese verwirklicht werden. Doch selbst die eindeutigste Weisung garantiert noch nicht die konforme Umsetzung. Die Braunschweiger Privatbank gibt wertvolle Tipps für den Schutz des Vermögens und eine Entlastung der Erben.

Frank Schmidt über Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
"Je früher mit der persönlichen Planung begonnen wird, desto vielfältiger sind die Handlungsalternativen." - Frank Neumann, Experte für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Geordnete Verhältnisse hinterlassen

Mit dem eigenen Tod und seinen Folgen möchten sich die meisten Menschen nur ungerne beschäftigen. Hinzu kommt, dass dabei oft auch komplexe rechtliche und finanzielle Fragen zu klären sind. Andererseits wünscht sich jeder schon im Interesse der Angehörigen klare und geordnete Verhältnisse zu hinterlassen.

Die exakte sowie reibungslose Erfüllung der gut durchdachten testamentarischen Vorgaben kann gesichert werden, indem die Verantwortung hierfür an einen Testamentsvollstrecker übertragen wird. Dieser kümmert sich verlässlich und kompetent um den Nachlass – unabhängig von dessen Komplexität und Umfang. Gleichzeitig können bei dieser Vorgehensweise die oft aufwändigen und nicht immer konfliktfreien Erbengemeinschaften vermieden werden. Ziel der Nachlassabwicklung durch einen Testamentsvollstrecker ist, neben der gerechten und zeitnahen Verteilung des Nachlasses, auch der Vermögensschutz und Erhalt des Familienfriedens.

Eine Testamentsvollstreckung ist besonders dann sinnvoll, wenn es sich um ein umfangreiches Nachlassvermögen handelt, oder wenn der Erblasser sicher sein will, dass seine Anordnungen nach seinem Willen umgesetzt werden. Dies trifft insbesondere bei Auflagen oder Vermächtnissen oder dem Vorhandensein mehrerer Erben zu.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihren Nachlass

Um eine saubere Abwicklung zu gewährleisten, erfordern die Aufgabenstellungen eines Testamentsvollstreckers eine gründliche Aufarbeitung der Verhältnisse. Deswegen gehört es zu den Haupterfordernissen, den Nachlass zu erfassen. Dazu zählen neben den persönlichen Daten aller Beteiligten auch weitere Angaben, beispielsweise zu den Vermögenswerten (Immobilien, Konten und Depots, Wertgegenstände, Versicherungsverträge etc.), zu wichtigen Unterlagen oder auch zu persönlichen Wünschen und Vorstellungen.

Vertrauensvoll das Erbe (ab-)sichern

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann ausschließlich durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Bei der Wahl des Testamentsvollstreckers spielen neben der fachlichen Kompetenz insbesondere Kriterien wie Vertrauen oder Seriosität eine wesentliche Rolle. Ein gutes Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erblasser ist ebenso entscheidend wie ein hohes Maß an Sorgfalt, Neutralität und Unabhängigkeit in der Ausführung.

Nutzen Sie das Know-how eines Netzwerks

Kunden der Braunschweiger Privatbank profitieren vor allem von dem Know-how und den Erfahrungen eines umfangreichen Netzwerks. Für eine umfassende juristische Beratung in allen stiftungs-, steuer- und erbrechtlichen Belangen arbeiten wir darüber hinaus mit vertrauensvollen Partnern aus der Region eng zusammen, wie z. B. mit Frank Neumann, dem Generationenmanager der Volksbank BraWo. Ein weiterer Vorteil der sich aus der Zusammenarbeit mit der Volksbank BraWo ergibt: Als juristische Person kann die Bank auch noch nach Jahrzehnten die Pflichten und Aufgaben als qualifizierter Testamentsvollstrecker erfüllen.

Welche Aufgaben eine Testamentsvollstreckung u.a. enthalten kann:

  • Organisation der Bestattung
  • Sicherstellung und Bestandserhebung des gesamten Nachlasses
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften etc.
  • Verwaltung der Konten, Depots und Immobilien
  • Begleichung anfallender Rechnungen
  • Bewertung von Vermögensgegenständen (ggf. mithilfe von Sachverständigen)
  • Verwaltung, Kündigung und Auflösung der Wohnung
  • Abwicklung des digitalen Nachlasses
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und ggf. der noch ausstehenden Steuererklärung
  • Verwertung von Nachlassgegenständen
  • Immobilienverkauf (auf Anordnung)
  • Regelmäßige und transparente Information der Erben
  • Ausführung und Überwachung der testamentarisch angeordneten Vermächtnisse und Auflagen
  • Nachlassaufteilung unter den Erben
  • Auskehrung der Erbanteile
  • Suche nach einem neuen Zuhause für Haustiere
  • Evtl. Umsetzung des gemeinnützigen Stiftungsgedankens

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