Neue Taxonomie-Verordnung

Regeln für eine grünere Zukunft

Mit der Taxonomie-Verordnung setzt die EU-Kommission einen ersten Schritt zur Festlegung, was wirklich als nachhaltige Geldanlage zu werten ist. Die europaweit einheitliche Klassifizierung definiert jetzt verbindlich, ob ein Investment in der EU als „grün“ bezeichnet werden darf.

Seit August 2022 klassifiziert die neue Verordnung konkreter, was nachhaltige, ökologische Investments sind. Anhand der festgelegten Kriterien können Unternehmen dahingehend genauer eingeordnet werden, ob sie einen „grünen“ Beitrag leisten.

Ein weiterer Aspekt ist, dass mit der neuen Verordnung Transparenz insgesamt einen viel höheren Stellenwert bekommt und Greenwashing schneller identifiziert werden kann. Denn Produktlieferanten sind nun verpflichtet, umfassende und genauere Informationen bereitzustellen. Investoren können so viel besser einschätzen, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet.

Die deutlich höhere Transparenz versetzt Kundenberater in die Lage, Produkte konkret mit den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzugleichen. Das Angebot von Finanzprodukten mit positivem Impact ist aktuell noch überschaubar. Die derzeit entwickelte EU-Taxonomie sowie die Ausweitung der unternehmerischen Berichtspflichten werden die weitere Produktentwicklung jedoch merkbar beschleunigen.

Die Braunschweiger Privatbank verfolgt diese Prozesse bereits intensiv und arbeitet im Einklang mit den regulatorischen Entwicklungen an der Weiterentwicklung ihres Sortiments. Dabei legt sie bei der Auswahl besonderen Wert auf einen einheitlichen sowie nachvollziehbaren Ansatz. Diese Regel gilt für alle nachhaltigen Investmentprodukte, von strukturierten Produkten über Investmentfonds bis hin zur Vermögensverwaltung