D&O-Versicherung für Stiftungen und Vereine
Ob der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages zu ungünstigen Konditionen, die falsche Verwendung zweckgebundener Spendengelder oder das Versäumnis, öffentliche Mittel zu beantragen: Der Vorstand oder der Geschäftsführer in einem gemeinnützigen Verein bzw. Verband oder das Aufsichtsorgan einer Stiftung haftet für Vermögensschäden gegenüber dem Verein oder Dritten - dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen.
Haftungsschutz auch im Ehrenamt sinnvoll
Schutz vor Schadenersatzforderungen
Damit die ehrenamtliche Arbeit im Verein nicht zu einem persönlichen Risiko wird, können sich bestimmte Vereinsorgane wie z. B der Vereinsvorstand mit einer D&O-Versicherung einen finanziellen Schutzschild verschaffen. Die Abkürzung steht für „Directors and Officers“. Es handelt sich somit um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager. Diese Versicherung schützt so Ihre berufliche und private Existenz, denn Ihr Privatvermögen wird bei Schadenersatzforderungen dadurch nicht angetastet.
Vier gute Gründe für eine D&O-Versicherung
- Haftung mit dem Privatvermögen
- Unbegrenzte Haftung
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Haftung z. B gegenüber der Stiftung oder Dritten
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