Anlagerichtlichen – Unverzichtbar für Stiftungen

Durch die anhaltende Niedrigzinsphase ist die Vermögensverwaltung von Stiftungen komplexer geworden. Um mit dem Stiftungskapital noch nennenswerte Renditen zu erzielen, ohne zu sehr ins Risiko zu gehen, bedarf es kluger Entscheidungen. Doch die Bandbreite von Anlagemöglichkeiten und Angeboten ist immens. Daher ist es nötig, mit einem Plan und einer klaren Strategie vorzugehen. Anlagerichtlinien bilden dafür die unverzichtbare Basis.

Anlagerichtlinien geben die Richtung vor
Anlagerichtlinien geben bei der Vermögensverwaltung die Richtung vor // Foto: adobe stock

Knapp 30 Prozent der Stiftungen ohne Anlagerichtlinie

„Mit den schriftlich fixierten Anlagerichtlinien legt eine Stiftung die wesentlichen Eckpunkte der Vermögensanlage fest. Sie bildet damit die Basis für strukturierte, zielorientierte und nachvollziehbare Anlageentscheidungen“, erklärt Stefan Riecher, Direktor der Braunschweiger Privatbank.

Doch laut dem Stiftungspanel fehlen diese bei fast 30 Prozent der Stiftungen. Bei kleinen Stiftungen mit einem Stiftungskapital unter einer Million Euro liegt dieser Prozentsatz sogar bei rund 40 Prozent, während das bei großen Stiftungen mit einem Stiftungskapital von über eine Million Euro „nur“ bei 16 Prozent der Fall ist.

Worauf es bei Anlagerichtlinien ankommt

Wie die Vermögensanlage der Stiftung konkret umgesetzt werden soll, ergibt sich häufig nicht aus der Satzung. Hierfür bilden die Anlagerichtlinien dann einen Leitfaden. Diese sollten …

  • … im Einklang mit der Satzung sein.
  • … die Konkretisierung der Satzungsaussagen zum Ziel haben.
  • … Zuständigkeiten regeln.
  • … vom Gremium beschlossen werden.
  • … regelmäßig überprüft und ggf. überarbeitet werden.
  • … die Ziele der Kapitalanlage und des Vermögensmanagements benennen.
  • … die Ober- und Untergrenzen festlegen, innerhalb derer die Finanzverantwortlichen ihre Anlageentscheidungen treffen können.
  • … schriftlich festgehalten werden.

Auch grundsätzliche Aussagen aus der Satzung können in die Anlagerichtlinien mit aufgenommen werden. Das betrifft unter anderem Regelungen zu:

  • Bestandserhaltung
  • Zweckverwirklichung zum Einsatz des Stiftungsvermögens
  • Bildung und Verwendung von Rücklagen
  • Zustiftungen und Umschichtungen

Anlagerichtlinien sind noch aus einem weiteren Punkt sinnvoll: Wenn die Stiftung bei der Geldanlage unstrukturiert und nach Gutdünken handelt, können daraus Haftungsrisiken für den Vorstand erwachsen.

Die in den Anlagerichtlinien formulierten Leitlinien sind für alle Personen verbindlich, die mit der Vermögensanlage der Stiftung befasst sind. Sie gelten damit unter anderem für Gremienmitglieder, Mitarbeitende der Stiftung, Bankberater und Vermögensdienstleister.

Beratung durch Experten

Die Vermögensanlage einer Stiftung unterliegt den Vorgaben der Stiftungssatzung und des Landesstiftungsgesetzes. Diese bilden den Rahmen, sodass Stiftungen für ihre Anlagerichtlinien nicht auf Musterdokumente zurückgreifen, sondern sie individuell formulieren müssen.

Die Stiftungsberater der Braunschweiger Privatbank betreut eine dreistellige Anzahl an Stiftungen und verfügen über einen entsprechend großen Erfahrungsschatz. Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung Ihrer Anlagerichtlinien. Auf Wunsch können wir für Sie auch die professionelle Vermögensverwaltung für Stiftungen auf deren Basis übernehmen.