Lieber rechtzeitig vorsorgen, bevor es anders kommt…
Warum eine notarielle Vollmacht für jeden unerlässlich ist

„Natürlich hat mein Ehepartner eine Bankvollmacht!“ – das hört Bastian Hübschmann, Nachfolgeplaner bei der Braunschweiger Privatbank, oft in seinen Beratungsgesprächen. Beim genaueren Hinsehen stellt er aber fest: Die wenigsten Menschen haben eine darüberhinausgehende Vorsorge getroffen. Es existiert vielfach noch keine notarielle General- und Vorsorgevollmacht. Und gerade die ist im Grunde für jeden so ungemein wichtig. Bankvollmachten sind selbstverständlich sinnvoll, aber keinesfalls ausreichend.
Einsatzbereiche – so vielfältig wie das Leben unserer Kunden: Man stelle sich vor: Es müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, aber man kann beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht tätig werden. Ohne Generalvollmacht kann das schnell zu einem ernsten Problem werden – schlimmstenfalls droht gar die Anordnung einer Betreuung durch das Amtsgericht. Das möchte natürlich niemand.
Stefan Friedel, ebenfalls Nachfolgeplaner bei der Braunschweiger Privatbank: „Die General -und Vorsorgevollmacht ist in solchen Fällen Ihr Generalschlüssel des Handelns.“ Sie regelt idealerweise klar und eindeutig, wie man im Falle des Falles mit Blick auf finanzielle und nicht finanzielle Bereiche (Gesundheit, persönliche Bereiche, digitale Lebensrealitäten usw.) wirksam und umfänglich durch vertraute Personen vertreten werden kann.
Auf Details kommt es an: Zu beachten sind die verschiedenen Ausprägungen der General- und Vorsorgevollmacht: Sie kann etwa privatschriftlich sein (z. B. ein formularbasiertes Dokument aus dem Internet), notariell beglaubigt oder notariell beurkundet. „Wir raten regelmäßig zur notariell beurkundeten Variante“, so Experte Hübschmann. Diese Form ist zweifelsohne das hochwertigste Dokument mit der größten Reichweite und Durchsetzungskraft. Zwar zieht sie Kosten nach sich, aber sie bietet dabei auch unschlagbare Vorteile: Das Dokument wird rechtssicher von einem Notar verfasst und nimmt Bezug auf Ihre individuellen Wünsche & Ziele. Ferner ist es im Verlustfalle reproduzierbar und es umfasst auch die wirksame Vertretung bei Immobilien- bzw. Grundbuchthemen, was hingegen bei einer privatschriftlichen
Vollmacht ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus lassen sich bei Erstellung des Dokuments kostenoptimiert mehrere Bevollmächtigte integrieren – ebenso können etwa auch gewünschte Vorgaben hinsichtlich einer möglichen Einsatzreihenfolge der Bevollmächtigten festgehalten werden. Als optionalen Baustein lässt sich in das Vollmachtsdokument auch eine Patientenverfügung integrieren, die gesundheitsbezogene Regelungen für denjenigen Fall vorsieht, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können, weil beispielsweise eine schwerwiegende Krankheit besteht bzw. der Sterbeprozess gar schon begonnen hat.
Was bedeutet das nun für Sie in der Praxis? „Im Grunde führt kaum ein Weg an einer durchdachten, notariell beurkundeten General- und Vorsorgevollmacht vorbei“, konstatieren
beide Nachfolgeexperten. Mit einer umfänglichen und gut verfassten General und
Vorsorgevollmacht sichern Sie nicht nur individuelle Handlungsreichweite, sondern Sie übernehmen auch Verantwortung gegenüber sich selbst, Ihrer Familie und Ihrem Vermögen.
Gleichzeitig kann auf diese Weise eine Anordnung einer gerichtlichen Betreuung vermieden werden. Worauf also warten? Werden Sie aktiv und nehmen Sie die Sache in die Hand. Gemeinsam entspannt das Leben genießen. Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht sorgt für Sicherheit.
